Hygiene-Richtlinien an der HDG-Schule

Folgende Maßnahmen sind verpflichtend von jedem/ jeder Schüler/ -in zu befolgen und von den Lehrkräften zu kontrollieren:

  1. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren und auf dem Schulhof ist verpflichtend.
  2. Der Mund-Nase-Schutz darf nur zum Essen und Trinken auf dem Pausenhof abgenommen werden. Dabei muss der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. 2.1 Während einer Doppelstunde soll möglichst eine kurze „Masken- Pause“ auf dem Hof stattfinden. Während die Schüler/ -innen auf Ab- stand stehen und die Masken nicht aufhaben, kann getrunken werden. 2.2 Trinken während der Stunde soll ansonsten eher die Ausnahme bleiben und nur mit Verlassen des Raumes gestattet werden.
  3. Vor Beginn des Unterrichts, sowie nach den Pausen, müssen die Hände im jeweiligen Klassenraum von allen gewaschen oder desinfiziert werden.
  4. In allen Fachräumen (PC-Raum, Laptops, Physik, Chemie, Biologie, Kunst, Musik, Technik, Hauswirtschaft etc.) müssen Einweghandschuhe beim Benut- zen von Materialien, die von allen genutzt werden, getragen werden.
  5. Die Tische in diesen Fachräumen müssen am Ende des Unterrichts für die folgende Gruppe desinfiziert werden (Sprühflasche oder Tücher).
  6. Beim Sport müssen Materialien am Ende der Stunde von der Lehrkraft desin- fiziert werden (Sprühflasche im Materialraum).
  7. Die Raumtüren sollen während des Unterrichts möglichst offen bleiben.
  8. Fenster sind möglichst dauerhaft offen zu halten. Ansonsten ist maximal alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durchzuführen. Ein/ -e Schüler/ -in pro Klasse sollte diese Aufgabe zusätzlich zur Lehrkraft verantworten.
  9. Gruppenarbeiten können nur stattfinden, wenn die Sitzplätze nicht gewechselt werden.
  10. Schüler/ -innen können nicht, auch nicht einzeln, in andere Lerngruppen oder
  11. vor das Sekretariat geschickt werden. Nacharbeiten unter Aufsicht kann nur in der eigenen Klasse und am eigenen Platz stattfinden.
  12. Ausleihen von Materialien unter den Schüler/ -innen ist nicht gestattet.

Maßnahmen bei Zuwiderhandlung

12.Schüler/ -innen, die den Mund-Nase-Schutz gar nicht tragen, werden direkt nach Hause geschickt. Die Eltern sind zu informieren.

13. Schüler/ -innen, die den Mund-Nase-Schutz wiederholt (z.B. mehrmals in einer Pause) unsachgemäß tragen (z.B. Nase nicht bedeckt), sollen nach Hause geschickt werden. Die Eltern sind zu informieren.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz aller dienen. Es ist darüber hinaus sehr wichtig, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, falls es Covid-19-Symptome hat (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- /Geruchssinns), und uns dies mitteilen, da wir dann eine Meldung an das Gesund- heitsamt machen müssen.

Im Falle leichterer Erkältungserscheinungen verweise ich auf folgende Aussage des Ministeriums: „Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines ein- fachen Schnupfens [ist zu] empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit die- ser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“

Wann darf mein Kind in die Schule kommen?